Hameln, 21. März 2025 – Im Verfahren 36 IN 21/25 -4 hat das Amtsgericht Hameln die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1a GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (Angermunder Str. 126) wird durch ihren Geschäftsführer Bernd Klein vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94297 eingetragen.
Ziel: Sicherung der Vermögenswerte
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen an der Vermögenslage wurde das Unternehmen unter insolvenzrechtliche Aufsicht gestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Hannover bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu überwachen und die Voraussetzungen für die mögliche Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Anweisung an Drittschuldner
Schuldner der Gesellschaft (z. B. Kunden mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BEVO DE Alpha 1a GmbH) sind verpflichtet, ihre Zahlungen ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann durch die Antragsgegnerin oder – bei Rüge der internationalen Zuständigkeit – durch jeden Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Hameln – Insolvenzgericht –, Zehnthof 1, 31785 Hameln
(Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1256292281518-000183636)
Datenschutzhinweis
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hameln unter:
www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder ein alternativer Sanierungsweg eingeschlagen wird.