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Ordnungsgeld gegen DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG wegen verspäteter Offenlegung

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die BaFin informiert über eine Maßnahme des Bundesamts für Justiz (BfJ): Am 9. Dezember 2024 hat das BfJ gegen die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro verhängt.

Grund für die Sanktion ist ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Gesellschaft hatte es versäumt, ihre Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 fristgerecht elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Offenlegung einzureichen.

Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz am Kapitalmarkt und stellt sicher, dass Investoren, Gläubiger und andere Marktteilnehmer Einblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens erhalten.

Die Sanktion wurde gemäß § 335 HGB ausgesprochen, der dem Bundesamt für Justiz die Befugnis gibt, bei solchen Verstößen Ordnungsgelder zu verhängen.

Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat gegen den Bescheid keine Beschwerde eingelegt, womit das Ordnungsgeld rechtskräftig ist.

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