Mannheim, 14. März 2025 – Das Amtsgericht Mannheim hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PV Commerce GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in Mannheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 747951 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer vertreten.
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht weitreichende Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört die Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Jegliche finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Henrik Schmoll aus Heidelberg, vorgenommen werden.
Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die PV Commerce GmbH vorläufig untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden gestoppt, um die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu erhalten.
Die Geschäftsführung darf nicht mehr über Bankkonten oder Außenstände verfügen – diese Befugnisse sind vollständig auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an ihn zu leisten, um eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.
Der Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und festzustellen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Dabei hat er Einblick in die Geschäftsbücher, darf die Betriebsräume betreten und ist berechtigt, Sonderkonten zur Sicherung der Insolvenzmasse einzurichten.
Mit diesem Schritt beginnt eine kritische Phase für die PV Commerce GmbH, in der sich entscheiden wird, ob das Unternehmen restrukturiert werden kann oder ob eine Insolvenz unausweichlich ist. Geschäftspartner und Gläubiger sollten sich über die nächsten Schritte informieren und ihre Interessen entsprechend vertreten.