Die MABEWO Holding SE bietet im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1.000.000 neue Stammaktien an. Doch entspricht der vorgelegte Privatplatzierungsprospekt tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen? Wir haben mit Rechtsanwalt Jens Reime, einem erfahrenen Experten für Kapitalmarktrecht, gesprochen. Er analysiert die Schwachstellen des Prospekts und gibt klare Handlungsempfehlungen für Anleger.
Herr Reime, Sie haben den Prospekt der MABEWO Holding SE geprüft. Welche Mängel sind Ihnen besonders aufgefallen?
Jens Reime:
Auf den ersten Blick scheint der Prospekt solide strukturiert zu sein. Doch bei genauerer Analyse gibt es erhebliche Mängel, die Anleger dringend beachten sollten. Besonders kritisch ist, dass keine geprüften Finanzberichte der letzten zwei Jahre enthalten sind. Nach der Prospektverordnung (EU 2017/1129) ist dies jedoch Pflicht, wenn keine gültige Prospektausnahme vorliegt. Ohne diese Finanzberichte fehlt eine objektive Grundlage, um die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu bewerten.
Welche weiteren Mängel gibt es aus Ihrer Sicht?
Jens Reime:
Ein großes Problem ist die unzureichende Mittelverwendungsplanung. Der Prospekt sagt lediglich, dass die Gelder für „betriebliche Tätigkeiten, Akquisitionen und Marktentwicklung“ genutzt werden sollen. Aber wie genau? In welchem Umfang? Das bleibt völlig unklar. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss genau angegeben werden, wohin das Geld fließt und wie es den Unternehmenswert steigern soll.
Zudem gibt es keine detaillierte Risikoeinschätzung. Zwar werden Risiken im Prospekt genannt, aber sie sind nicht nach Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schweregrad bewertet. Das ist besonders problematisch für Anleger, die eine fundierte Entscheidung treffen wollen.
Der Prospekt nennt eine Notierung an der Düsseldorfer Börse, aber der Handel ist ausgesetzt. Was bedeutet das für Anleger?
Jens Reime:
Das ist ein weiterer kritischer Punkt. Es wird zwar erwähnt, dass die Aktien eine ISIN-Nummer haben und an der Düsseldorfer Börse notiert sind, aber dass der Handel derzeit ausgesetzt ist, bleibt eine Randnotiz. Anleger müssen sich bewusst sein, dass sie unter Umständen keine Möglichkeit haben, ihre Aktien kurzfristig wieder zu verkaufen. Solche Informationen gehören viel transparenter dargestellt.
MABEWO beruft sich auf Prospektausnahmen nach Artikel 1 der EU-Prospektverordnung. Ist das rechtlich sauber?
Jens Reime:
Die Gesellschaft argumentiert, dass der Prospekt keine BaFin-Genehmigung benötigt, weil sich das Angebot nur an bestehende Aktionäre oder Großanleger (mindestens 100.000 EUR) richtet. Das ist grundsätzlich möglich, aber es gibt hier eine Grauzone. Wenn das Angebot de facto breiter vermarktet wird oder auch Kleinanleger angesprochen werden, könnte eine Prospektpflicht bestehen. Die BaFin hat in der Vergangenheit immer wieder Ermittlungen gegen Unternehmen geführt, die solche Ausnahmen missbräuchlich genutzt haben.
Was sollten Anleger tun, die in die Kapitalerhöhung investieren wollen?
Jens Reime:
Ich rate dringend dazu, vorsichtig zu sein und sich professionell beraten zu lassen. Anleger sollten sich nicht allein auf die Angaben im Prospekt verlassen, sondern zusätzliche Recherchen anstellen. Eine wichtige Anlaufstelle ist investigate.jetzt, die führende Plattform für Anlegerrecherche in Deutschland. Dort können Investoren Fälle melden, Informationen austauschen und sich über mögliche Risiken informieren.
Ihr abschließender Rat für Anleger?
Jens Reime:
Die Mängel im Prospekt sind gravierend. Keine geprüften Finanzberichte, keine klare Kapitalverwendung, intransparente Handelsaussetzung – das sind rote Flaggen. Ich empfehle Anlegern, sich intensiv mit den Risiken auseinanderzusetzen und nicht vorschnell zu investieren. Wer bereits investiert hat und Zweifel hat, sollte sich an investigate.jetzt oder einen spezialisierten Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht wenden.
Vielen Dank für das Gespräch!