Der Zoll hat in Sachsen-Anhalt eine groß angelegte Razzia gegen Mindestlohnverstöße durchgeführt und dabei 80 Betriebe auf mögliche Verstöße geprüft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg nahm dabei insbesondere Friseursalons, Gastronomiebetriebe und Sonnenstudios unter die Lupe.
Das Ergebnis der Überprüfung zeigt ein besorgniserregendes Bild: In 14 Fällen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, darunter möglicherweise Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn, illegale Beschäftigung oder fehlerhafte Sozialversicherungsabgaben. Darüber hinaus seien in 30 Fällen weitere Ermittlungen erforderlich, um den Verdacht auf Verstöße gegen Arbeitsgesetze genauer zu untersuchen.
Die Kontrolle war Teil einer bundesweiten Aktion des Zolls, mit der sichergestellt werden soll, dass Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn einhalten und Arbeitnehmer korrekt angemeldet sind. In der Vergangenheit sind gerade in der Gastronomie, im Friseurhandwerk und in anderen Dienstleistungsbranchen immer wieder Verstöße festgestellt worden.
Die zunehmenden Zollkontrollen zeigen, dass Schwarzarbeit und Lohndumping weiterhin ein großes Problem sind. Arbeitnehmer, die den Verdacht haben, unter Mindestlohn bezahlt zu werden oder nicht korrekt angemeldet zu sein, können sich anonym an die Behörden wenden. Denn eines ist klar: Faire Arbeit verdient faire Bezahlung – und Unternehmen, die sich nicht daran halten, müssen mit Konsequenzen rechnen.