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FOS Drinks GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 60/25

Hamburg, 13. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FOS Drinks GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg, hat, ist im Handelsregister unter HRB 158172 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Falk Alexander Strauß vertreten.

Die FOS Drinks GmbH, die sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Energy-Drinks, gesundheitsbezogenen Produkten, Convenience-Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln spezialisiert hat, steht damit unter der Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm aus Hamburg bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam, um Vermögensverluste zu verhindern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.

Zusätzlich wurden Zwangsvollstreckungen gegen die FOS Drinks GmbH ausgesetzt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen direkt an die FOS Drinks GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu entrichten, der nun die Kontrolle über die Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Unternehmens übernimmt.

Mit dieser Anordnung beginnt eine entscheidende Phase für die FOS Drinks GmbH. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine Verwertung der Vermögenswerte notwendig wird. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich über die weiteren Entwicklungen informieren, um ihre Interessen im Insolvenzverfahren wahren zu können.

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