Aktenzeichen: 420 IN 496/25
Chemnitz, den 12. März 2025 – Das Amtsgericht Chemnitz hat um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hartig Holding GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Das Unternehmen mit Sitz in Limbach-Oberfrohna, Weststraße 11, wird durch den Geschäftsführer Frank Kuhring vertreten.
Einschränkungen für die Schuldnerin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Kathrin Pilz aus Chemnitz bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam.
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Geschäftspartner und Kunden der Hartig Holding GmbH (Drittschuldner) dürfen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zahlen, es sei denn, diese genehmigt eine Zahlung direkt an die Schuldnerin.
- Beschränkung der Vermögensverfügungen: Die Hartig Holding GmbH darf ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin keine Vermögenswerte veräußern oder belasten.
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe,
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen,
- die Insolvenzmasse zu sichern und zu erhalten,
- bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten zu überprüfen,
- einen Bericht zu erstellen, auf dessen Grundlage über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird festgestellt, ob eine Sanierung des Unternehmens, ein Verkauf von Geschäftsbereichen oder eine Liquidation erforderlich ist. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen offiziell anmelden. Sollte das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet werden, droht die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.