Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag – eine finanzielle Hilfe, die für Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden kann. Seit Januar 2025 beträgt dieser 131 Euro pro Monat. Wichtig zu wissen: Unverbrauchte Beträge aus dem Jahr 2024 können noch bis zum 30. Juni 2025 genutzt werden.
Die Entlastungsleistung hilft bei verschiedenen Alltagstätigkeiten, etwa im Haushalt oder bei der Betreuung von Menschen mit Demenz. Allerdings wird das Geld nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen die Kosten zunächst übernehmen und anschließend eine Erstattung bei der Pflegekasse beantragen.
Diese Regelung erleichtert vielen Betroffenen den Alltag. Dennoch bleibt die bürokratische Hürde bestehen, da anerkannte Anbieter gefunden und Rechnungen korrekt eingereicht werden müssen. Eine frühzeitige Information und Planung sind daher ratsam.