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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Brandwatch GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 308 IN 40/25

Berlin, den 12. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat um 10:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Brandwatch GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Die Brandwatch GmbH, mit Sitz in der Bergmannstraße 5, 10961 Berlin, wird durch die Geschäftsführer Prasant Reddy Gondipalli und Lucie Hannah Stone vertreten.

Einschränkungen für die Schuldnerin

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann aus Berlin bestellt. Ab sofort darf die Schuldnerin keine finanziellen Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne die Zustimmung der Insolvenzverwalterin treffen. Insbesondere ist es der Brandwatch GmbH untersagt, Außenstände selbst einzuziehen.

Darüber hinaus sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin vorerst gestoppt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits laufende Vollstreckungen werden ausgesetzt.

Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Sie ist befugt:

  • Bankguthaben und sonstige Forderungen der Brandwatch GmbH einzuziehen,
  • eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen,
  • ein Insolvenzsonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten.

Zudem wird den Schuldnern der Brandwatch GmbH (Drittschuldnern) untersagt, noch Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle Zahlungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.

Ermittlungen zur Vermögenssicherung

Die Insolvenzverwalterin hat weitreichende Befugnisse, um sich ein Bild über die finanzielle Lage des Unternehmens zu verschaffen. Sie ist berechtigt:

  • die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen,
  • Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen,
  • Auskunft bei Dritten wie Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einzuholen,
  • Grundbucheinträge der Schuldnerin zu überprüfen.

Die Brandwatch GmbH ist verpflichtet, vollständig mit der Insolvenzverwalterin zu kooperieren, ihr alle angeforderten Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.

Beschwerdeberechtigt sind sowohl die Brandwatch GmbH als auch Gläubiger, die eine internationale Unzuständigkeit des Gerichts geltend machen möchten (gemäß Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848).

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und eine ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ausblick auf das weitere Verfahren

In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Insolvenzeröffnung erfolgen kann oder ob alternative Lösungen für das Unternehmen in Betracht kommen. Sollte die Brandwatch GmbH keine ausreichenden finanziellen Mittel nachweisen können, droht eine Abweisung des Antrags mangels Masse – was das endgültige wirtschaftliche Aus bedeuten könnte.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

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