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Schlote Holding GmbH erhält vorläufige Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 55 IN 15/25

Hildesheim, den 12. März 2025 – Die wirtschaftlich angeschlagene Schlote Holding GmbH, mit Sitz in Harsum, hat einen wichtigen Schritt zur Sanierung unternommen: Das Amtsgericht Hildesheim hat die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270a Abs. 1 InsO angeordnet. Das bedeutet, dass das Unternehmen weiterhin unter der eigenen Geschäftsführung geführt wird, jedoch unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack aus Hannover bestellt. Er wird die finanzielle Lage des Unternehmens überwachen und sicherstellen, dass alle Maßnahmen im Sinne der Insolvenzordnung erfolgen. Die Schlote Holding GmbH bleibt jedoch in der Lage, ihr Vermögen selbst zu verwalten und darüber zu verfügen.

Was bedeutet die Eigenverwaltung?

Im Gegensatz zu einer klassischen Insolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt, behält die Geschäftsführung – in diesem Fall Jürgen Schlote und Carsten Schulz – weiterhin die operative Kontrolle über das Unternehmen. Dies ermöglicht eine gezieltere Sanierung, etwa durch Restrukturierungsmaßnahmen, Verhandlungen mit Gläubigern oder die Suche nach Investoren.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit des Gerichts bestehen (gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848).

Die Beschwerde muss beim Amtsgericht Hildesheim eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Beschwerdeschrift die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ausblick für die Schlote Holding GmbH

Mit der vorläufigen Eigenverwaltung hat die Schlote Holding GmbH eine Chance auf eine nachhaltige Restrukturierung. Ob diese gelingt, hängt maßgeblich davon ab, ob das Unternehmen eine tragfähige Sanierungsstrategie entwickelt und die Zustimmung seiner Gläubiger gewinnt. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine dauerhafte Stabilisierung möglich ist oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren erforderlich wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim eingesehen werden.

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