Aktenzeichen: 9 IN 147/24
Darmstadt, den 12. März 2025 – Das Amtsgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ibauge Energie GmbH abgelehnt. Grund für die Entscheidung ist der Mangel an verwertbaren Vermögenswerten, sodass die Kosten des Verfahrens nicht gedeckt werden könnten.
Das Unternehmen, mit Sitz in der Am Wildzaun 30, 64546 Mörfelden-Walldorf, wurde durch den Geschäftsführer Attila Dogan, ansässig in Groß-Gerau, vertreten.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26 Abs. 1 InsO) bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen. Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geordnete Verteilung des verbleibenden Vermögens, was die Lage für Gläubiger erheblich erschwert.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
- Keine geordnete Schuldenregulierung: Gläubiger haben keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.
- Rechtliche Schritte erforderlich: Gläubiger müssen individuelle Maßnahmen ergreifen, um offene Forderungen beizutreiben – oft mit geringen Erfolgsaussichten.
- Mögliche Löschung der Gesellschaft: Nach einer Abweisung mangels Masse folgt häufig die Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Unklare Zukunft der ibauge Energie GmbH
Ohne eine Insolvenzverwaltung bleibt ungewiss, ob die ibauge Energie GmbH noch wirtschaftlich tätig ist oder ob sie faktisch nicht mehr existiert. Die weitere Entwicklung hängt davon ab, ob das Unternehmen noch finanzielle Mittel auftreiben kann oder ob es zur Zwangslöschung kommt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt eingesehen werden.