Aktenzeichen: 810 IN 717/24 H
Frankfurt am Main, den 7. März 2025 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag der Herz-Impuls Elektrotechnik GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt dem Unternehmen die geordnete Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren verwehrt.
Die Gesellschaft, mit Sitz in der Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn, wurde durch den Geschäftsführer Simon Hanov vertreten. Allerdings ist sein aktueller Aufenthaltsort unbekannt, was die Situation weiter erschwert.
Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Bereits am 4. September 2024 hatte das Insolvenzgericht Verfügungsbeschränkungen und eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Firma zu sichern. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags am 7. März 2025 wurden diese Maßnahmen nun wieder aufgehoben.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, besteht für Gläubiger keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines geordneten Verfahrens geltend zu machen. Stattdessen sind sie gezwungen, individuelle rechtliche Schritte einzuleiten – eine oft aussichtslose Situation, insbesondere wenn die Schuldnerin über keine verwertbaren Vermögenswerte mehr verfügt.
Die Abweisung mangels Masse deutet darauf hin, dass das Unternehmen finanziell völlig ausgezehrt ist und nicht einmal die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt werden könnten. In vielen Fällen folgt auf eine solche Entscheidung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Unklare Zukunft des Unternehmens
Da der Geschäftsführer Simon Hanov aktuell nicht auffindbar ist, bleibt offen, wie sich die Lage der Herz-Impuls Elektrotechnik GmbH weiterentwickelt. Ohne einen verantwortlichen Vertreter dürfte eine Fortführung des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich sein.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.