Parken in der Stadt ist oft schon kompliziert genug – doch mobile Parkverbotsschilder sorgen regelmäßig für Frust und unerwartete Rechnungen. Wer sein Auto abends an einer vermeintlich sicheren Stelle abstellt und es am nächsten Tag nicht mehr vorfindet, kann schnell Opfer einer bitteren Überraschung werden. Der Fall aus Düsseldorf zeigt, dass es sich nicht lohnt, auf „hab ich nicht gesehen“ zu plädieren – Unwissenheit schützt vor Abschleppkosten nicht!
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat klargestellt: Autofahrer sind in der Pflicht, sich aktiv über Parkverbote zu informieren. Das bedeutet im Klartext: Auch wenn es dunkel ist, auch wenn hohe Fahrzeuge die Sicht versperren, und ja, selbst wenn das Verbotsschild ein paar Meter entfernt steht – wer sein Auto abstellt, muss sich vergewissern, dass er es legal tut.
Aber ist das wirklich zumutbar?
Laut Gericht ja. Ein kurzer Spaziergang von 15 Metern, um nach Schildern Ausschau zu halten, wird als vertretbarer Aufwand angesehen. Das mag für viele übertrieben klingen – schließlich soll Parken nicht zur Schnitzeljagd werden. Doch angesichts von Baustellen, temporären Halteverboten oder geplanten Umzügen bleibt Autofahrern wohl nichts anderes übrig, als sich genau umzusehen.
Die Lektion aus diesem Urteil ist eindeutig: Wer sich Ärger und Kosten ersparen will, sollte lieber einmal zu viel nach Verbotsschildern suchen als einmal zu wenig. Denn sonst wird aus einem kurzen Parkplatz-Fauxpas schnell eine teure Lektion in Sachen Verkehrsvorschriften – mit Abschleppkosten, Zeitaufwand und jeder Menge Frust.