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Insolvenzantrag der Chaos Management UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3616 IN 161/25

Berlin, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag der Chaos Management UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Alpenberger Straße 1, 13125 Berlin, abgewiesen. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 162194 eingetragen ist, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Ablehnung wegen fehlender Insolvenzmasse

Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen, da nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft weder über liquide Mittel noch über verwertbares Vermögen verfügt, um ein geregeltes Insolvenzverfahren durchzuführen. Infolgedessen bleibt Gläubigern oft nur die Möglichkeit, offene Forderungen direkt zu verfolgen – was jedoch in der Praxis oft schwierig ist, wenn die Schuldnerin zahlungsunfähig ist.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Die Chaos Management UG kann gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung einzulegen.
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzulegen.
  • Formvorschriften: Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Das Insolvenzgericht hat damit endgültig entschieden, dass es kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chaos Management UG eröffnen wird. Welche weiteren Schritte die Gesellschaft unternimmt, bleibt abzuwarten.

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