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Doppelte Abweisung des Insolvenzantrags der BPG Simmerl Property GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 8365/24 & 36b IN 4567/24

Berlin, 7. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat sowohl den Antrag eines Gläubigers als auch den eigenen Antrag der BPG Simmerl Property GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft, ansässig in der Alfred-Randt-Straße 24, 12559 Berlin, und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 77730 eingetragen, wird von Geschäftsführer Helmut Hausladen vertreten. Ihr Geschäftszweig umfasst das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.

Erste Abweisung: Gläubigerantrag (36b IN 8365/24)

Ein antragstellender Gläubiger hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BPG Simmerl Property GmbH beantragt. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch mit der Begründung zurück, dass die Schuldnerin nicht über ausreichend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten verfügt.

Zweite Abweisung: Eigenantrag der Schuldnerin (36b IN 4567/24)

Parallel dazu hatte auch die BPG Simmerl Property GmbH selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Auch dieser Antrag wurde mangels Masse abgelehnt, da das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Gegen beide Beschlüsse kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen.
  • Erforderlicher Inhalt: Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.

Mit der doppelten Ablehnung des Insolvenzantrags bleibt sowohl der Schuldnerin als auch den Gläubigern der Weg über ein Insolvenzverfahren versperrt. Letztere müssen daher alternative rechtliche Maßnahmen in Betracht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

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