Ein eigenes Konto zu besitzen, ist in der heutigen Gesellschaft nicht nur praktisch, sondern essenziell. Miete zahlen, Gehalt oder Sozialleistungen empfangen, bargeldlos einkaufen – all das wäre ohne Bankkonto nahezu unmöglich. Dass Banken in der Vergangenheit bestimmten Menschen den Zugang zu einem Girokonto verweigerten, zeigt, wie dringend die Einführung des Basiskontos im Jahr 2016 war.
Das Basiskonto ist eine wichtige Errungenschaft für soziale Gerechtigkeit, denn es ermöglicht auch wirtschaftlich Benachteiligten, Geflüchteten und Wohnungslosen die Teilnahme am finanziellen Alltag. Doch während das Prinzip sinnvoll und notwendig ist, gibt es noch Verbesserungsbedarf. Banken sind verpflichtet, ein solches Konto anzubieten, doch in der Praxis berichten Betroffene immer wieder von Hürden – sei es durch hohe Gebühren, bürokratische Hindernisse oder lange Bearbeitungszeiten. Gerade für diejenigen, die ohnehin wenig Geld haben, können die Kosten für ein Basiskonto eine zusätzliche Belastung darstellen.
Ein weiteres Problem: Trotz gesetzlicher Verpflichtung werden Anträge teils grundlos abgelehnt oder Antragsteller nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Dass die Bafin in solchen Fällen als Schiedsinstanz fungiert, ist zwar hilfreich, doch wäre es wünschenswert, wenn Banken ihren sozialen Auftrag ernster nähmen und das Basiskonto nicht als lästige Pflicht, sondern als Beitrag zur Inklusion sehen würden.
Letztlich zeigt das Basiskonto, dass finanzielle Teilhabe ein Menschenrecht ist – aber auch, dass es noch einige Hürden gibt, bis wirklich alle Menschen in Deutschland gleichberechtigt am Finanzsystem teilnehmen können. Ein Konto sollte keine Frage von Bonität oder Wohnsitz sein, sondern eine Selbstverständlichkeit für jeden.