Berlin, 7. März 2025 – Die Titan Solar GmbH, ein in Berlin ansässiges Unternehmen, befindet sich in einer kritischen finanziellen Lage. Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das eigene Vermögen der Gesellschaft eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin, mit Sitz im Dong Xuan Haus, Herzbergstraße 128-139, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 83039 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Mirko Geuther.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Um nachteilige Veränderungen der wirtschaftlichen Situation zu verhindern, hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen getroffen:
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
🔹 Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde der Schuldnerin ausdrücklich untersagt, Außenstände selbst einzuziehen.
🔹 Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz aus Berlin bestellt.
🔹 Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten.
🔹 Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten.
🔹 Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
🔹 Zur Klärung der Vermögensverhältnisse wurde dem Insolvenzverwalter das Recht zur Einholung von Auskünften bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeräumt. Zudem darf er Grundbucheinträge der Schuldnerin einsehen.
Rechtsbehelfsbelehrung – Möglichkeiten der Anfechtung
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Auch Gläubiger können die Beschwerde einreichen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts nach der EU-Verordnung 2015/848 infrage stellen.
Die vollständigen Beschlussunterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte aus.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung, ob die Titan Solar GmbH noch sanierungsfähig ist oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie sich die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens gestaltet.