Duisburg, 10. März 2025 – Die Rehmann Service Group GmbH befindet sich in einer finanziellen Krise. Das Amtsgericht Duisburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin, mit Sitz in Mülheim an der Ruhr, Friedrichstraße 32, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nummer HRB 35630 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Karsten Rehmann, wohnhaft in Oberhausen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke aus Duisburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Zu den wesentlichen Maßnahmen des Beschlusses gehören:
🔹 Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
🔹 Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, Forderungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu entrichten.
🔹 Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden ausgesetzt.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Rehmann Service Group GmbH. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordneten Abwicklung erfolgen muss.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht für Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.