Berlin, 6. März 2025 – Der von einem Gläubiger gestellte Insolvenzantrag gegen die Pragmatika Engineering GmbH ist gescheitert: Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Schuldnerin, mit Sitz in Bad Wildungen, Am Friedrichstein 5, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 133311 eingetragen. Geschäftsführer Johann Pitschugin vertritt das Unternehmen.
Gründe für die Abweisung des Antrags
Das Gericht stellte fest, dass kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung vor, dass das Verfahren gar nicht erst eröffnet wird. Dies bedeutet für die Gläubiger, dass keine geordnete Insolvenzabwicklung erfolgt und keine Aussicht auf eine Verteilung der vorhandenen Mittel besteht.
Rechtsbehelfsbelehrung – Möglichkeiten der Anfechtung
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Die vollständigen Beschlussunterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte aus.
Ausblick
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die Pragmatika Engineering GmbH formal bestehen, ohne dass ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Die Gläubiger stehen nun vor der Herausforderung, ihre Forderungen auf anderem Wege geltend zu machen, was in der Regel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.