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„Ohne Strafanzeige keine Vorverurteilung“ – Ein Interview mit Thomas Bremer über die DEGAG-Debatte
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„Ohne Strafanzeige keine Vorverurteilung“ – Ein Interview mit Thomas Bremer über die DEGAG-Debatte

geralt (CC0), Pixabay

In den vergangenen Wochen wurde viel über die DEGAG diskutiert. In sozialen Netzwerken und Kommentarspalten tauchen Spekulationen auf, ob die Verantwortlichen eine „kriminelle Bande“ gewesen sein könnten. Doch ohne konkrete Ermittlungen bleibt das eine heikle Behauptung. Wir sprechen mit Thomas Bremer, Experte für Unternehmenskrisen und Insolvenzverfahren, über die Grenzen der Verdachtsberichterstattung und den aktuellen Stand der Dinge.

Frage: Herr Bremer, in den Medien und sozialen Netzwerken wird heftig über die DEGAG diskutiert. Einige Stimmen behaupten sogar, es habe sich um eine „kriminelle Bande“ gehandelt. Ist das eine legitime Annahme?

Thomas Bremer: Ganz klar: Nein. So etwas kann man nicht einfach behaupten, ohne dass es eine belastbare Grundlage gibt. Stand jetzt ist uns keine Strafanzeige gegen die DEGAG-Verantwortlichen bekannt. Auch ein laufendes Ermittlungsverfahren einer Staatsanwaltschaft ist nicht dokumentiert. Ohne eine offizielle Untersuchung befinden wir uns im Bereich der reinen Spekulation – und das kann schnell juristisch problematisch werden.

Frage: Aber wenn es berechtigte Zweifel gibt, warum darf man dann nicht öffentlich darüber sprechen?

Thomas Bremer: Es geht hier nicht um „dürfen“ oder „nicht dürfen“, sondern um journalistische Sorgfalt und rechtliche Grenzen. In Deutschland gibt es die sogenannte Verdachtsberichterstattung, aber sie unterliegt strengen Regeln. Wenn keine konkreten Ermittlungen laufen, dürfen Medien keine unbelegten Anschuldigungen verbreiten. Das schützt vor Vorverurteilungen und sichert die Unschuldsvermutung.

Frage: Was müsste passieren, damit sich das ändert?

Thomas Bremer: Sollte der Insolvenzverwalter bei der Sichtung der Unterlagen Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten finden, könnte er das an die zuständigen Behörden weitergeben. Dann wäre es Sache der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Aber selbst das bedeutet noch nicht, dass jemand schuldig ist. Es braucht belastbare Beweise, eine Anklage und ein rechtskräftiges Urteil. Erst dann kann man öffentlich von einer „kriminellen Bande“ oder ähnlichen Begriffen sprechen.

Frage: Viele Anleger haben viel Geld verloren. Ist ihr Ärger verständlich?

Thomas Bremer: Absolut! Wer sein hart verdientes Geld investiert hat und nun möglicherweise leer ausgeht, hat jedes Recht, wütend und enttäuscht zu sein. Aber Wut darf nicht dazu führen, dass man haltlose Anschuldigungen erhebt. Der Insolvenzverwalter wird genau prüfen, was mit den Geldern passiert ist und ob es Unregelmäßigkeiten gab. Bis dahin sollten wir die Fakten abwarten.

Frage: Was raten Sie den betroffenen Anlegern?

Thomas Bremer: Ruhe bewahren und keine voreiligen Schlüsse ziehen. Wer sich unsicher fühlt, kann einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht konsultieren und prüfen lassen, ob es Möglichkeiten gibt, Ansprüche geltend zu machen. Und vor allem: Nicht auf Spekulationen und wilde Theorien einlassen. Warten wir ab, was die offiziellen Stellen ermitteln.

Frage: Ihr Fazit zur aktuellen Situation?

Thomas Bremer: Es gibt noch viele offene Fragen, aber keine klaren Antworten. Die Insolvenz der DEGAG muss sauber aufgearbeitet werden – von Fachleuten, nicht von Internetkommentaren. Erst wenn ein Gericht ein Urteil spricht, kann man von Schuld oder Unschuld reden. Bis dahin gilt: Sachlichkeit bewahren und keine voreiligen Schlüsse ziehen.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Bremer!

Thomas Bremer: Sehr gern.

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