Aktenzeichen: 4 IN 66/25
Das Amtsgericht Aalen hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der The iisy Company GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken – eine Situation, die in der Praxis als „insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit“ gilt.
Die The iisy Company GmbH, mit Sitz in der Anton-Huber-Straße 20, 73430 Aalen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 743035 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Alexander Gold und Melanie Gold vertreten.
Bereits zuvor hatte das Insolvenzgericht am 7. Februar 2025 Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Gläubigerinteressen angeordnet. Diese Maßnahmen wurden nun mit Beschluss vom 6. März 2025 aufgehoben. Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags entfällt auch die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung innerhalb eines Insolvenzverfahrens – eine Entwicklung, die für Gläubiger besonders nachteilig sein kann, da nun keine gerichtliche Kontrolle über die Vermögensverwertung mehr besteht.
Beteiligte Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aalen einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit der Abweisung des Antrags steht das Unternehmen nun vor einer ungewissen Zukunft. Ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Sanierungsmaßnahmen oder eine geordnete Liquidation nur noch auf außergerichtlichem Wege möglich.