Aktenzeichen: 666 IN 17/25 e
Das Amtsgericht Kassel hat am 28. Februar 2025 um 13:26 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der QAC GmbH angeordnet.
Details zur Insolvenzverwaltung
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Schuldnerin:
QAC GmbH
Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal
Vertreten durch: Geschäftsführerin Michèle Désiré Ambrosios -
Registergericht: Amtsgericht Kassel
Handelsregister-Nummer: HRB 19514 -
Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse: Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Kontakt:- Telefon: 0561/3166311
- Telefax: 0561/3166312
- E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu
Bedeutung des Beschlusses
- Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Schuldner werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerdefrist:
Die sofortige Beschwerde kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Zuständiges Gericht:
Amtsgericht Kassel
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Einreichung der Beschwerde:
- Schriftlich oder
- Zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
- Auch elektronische Einreichung möglich, aber keine einfache E-Mail
Weiteres Vorgehen
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter getroffen. Gläubiger sollten ihre Forderungen vorbereiten und sich über das Insolvenzverfahren auf dem Laufenden halten.