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KiThcom GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung möglich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 910 IN 110/25 – 6

Das Amtsgericht Hannover hat am 25. Februar 2025 um 19:32 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KiThcom GmbH Kiefer & Thies angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, wirksam.

Hintergrund der Entscheidung

Die KiThcom GmbH, mit Sitz in Hannover, ist im Handelsregister unter HRB 227410 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Rüdiger Thies und Rainer Kiefer geleitet. Das Unternehmen befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und hat daher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen kann keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen mehr ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert wurde eingesetzt, um die Unternehmenswerte zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die KiThcom GmbH leisten, sondern müssen alle Gelder an die Insolvenzverwaltung überweisen.

Nächste Schritte im Insolvenzverfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird das Amtsgericht Hannover darüber entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und Forderungen anzumelden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover eingesehen werden.

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