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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Sonnplast Solutions GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Meiningen hat am 25. Februar 2025 um 13:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Sonnplast Solutions GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 31/25 geführt.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 516196, hat ihren Sitz in der An der Müß 42, 96515 Sonneberg. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Herr Markus Hüter. Die rechtliche Vertretung der Gesellschaft im Insolvenzverfahren übernimmt die Kanzlei Schröer, Freiligrathring 18, 40878 Ratingen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Kai Dellit aus Erfurt bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, und ist unter der Telefonnummer 0361 601314-0 sowie per E-Mail unter erfurt@hww.eu erreichbar.

Einschränkungen der Verfügungsgewalt

Das Insolvenzgericht hat gemäß § 21 Abs. 2 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Sicherung von Vermögenswerten: Die Einziehung von Außenständen sowie die Verwaltung von Bankguthaben erfolgt ausschließlich über ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmtes Konto.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Für die Einreichung von Rechtsbehelfen gelten besondere Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr. Eine einfache E-Mail genügt nicht; stattdessen müssen elektronische Dokumente entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu sind auf www.justiz.de abrufbar.

Ausblick auf das Verfahren

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der finanziellen Lage der Sonnplast Solutions GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen analysieren, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen muss.

Das Insolvenzgericht Meiningen wird zu gegebener Zeit über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob für das Unternehmen eine wirtschaftliche Perspektive gefunden werden kann oder ob es zur Liquidation kommt.

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