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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Conen Systems GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Wittlich hat am 25. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Conen Systems GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7a IN 25/25 geführt.

Die Gesellschaft, mit Sitz in der Conenstraße 4, 54497 Morbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 44489 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Dr. Christoph Weiss, Arnaud Gielen und Christian Monz vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt, der seine Kanzlei in Mannheim, L9, 11, betreibt. Er ist unter der Telefonnummer 0621 127960 sowie per Fax unter 0621 1279611 erreichbar.

Einschränkungen der Verfügungsgewalt

Das Gericht hat angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Conen Systems GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Unternehmensvermögens und soll eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglichen.

Ausblick auf das Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage der Conen Systems GmbH prüfen und bewerten, ob eine Sanierung in Betracht kommt oder eine Liquidation erfolgen muss. Das Amtsgericht Wittlich wird auf Grundlage dieser Prüfung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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