Freiburg, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Freiburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Reifen Tritsch GmbH, mit Sitz in der Carl-Frey-Straße 5, 79288 Gottenheim, unter dem Aktenzeichen 58 IN 116/25 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 726718 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Michael Josef Tritsch vertreten.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, mit Kanzleisitz in der Rieselfeldallee 1, 79111 Freiburg, bestellt.
Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Vermögenswerte
Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig.
- Schuldner der Reifen Tritsch GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Neben der Sicherung der Vermögenswerte prüft die Insolvenzverwalterin:
- Ob das vorhandene Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
- Welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen oder ob eine Liquidation erforderlich ist.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg, einlegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. deren öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Freiburg.
Für die elektronische Einreichung gelten spezielle Vorschriften, die unter www.ejustice-bw.de abrufbar sind. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Weiterer Verfahrensverlauf
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Freiburg eingesehen werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der Reifen Tritsch GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.