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Insolvenzantrag der WiFi Wirtschafts- und Finanzberatungs GmbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Essen, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Verfahren Az.: 165 IN 43/24 den Antrag einer Gläubigerin vom 27. März 2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WiFi Wirtschafts- und Finanzberatungs GmbH mangels Masse abgewiesen.

Unternehmenshintergrund

Die WiFi Wirtschafts- und Finanzberatungs GmbH war im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12791 eingetragen.

  • Geschäftssitz: Karl-Schneider-Straße 8, 45966 Gladbeck
  • Geschäftszweig: Erlaubnispflichtige Maklertätigkeiten nach § 34c GewO
  • Geschäftsführer: Gerd Oberthaler, Gildenstraße 103, 45964 Gladbeck

Ablehnung des Insolvenzantrags

Das Insolvenzgericht kam zu dem Ergebnis, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Auswirkungen der Entscheidung

  • Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt.
  • Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Insolvenzverfahren geltend machen.
  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind weiterhin möglich.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Essen einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Abweisung des Antrags unterstreicht die Bedeutung einer ausreichenden Insolvenzmasse für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

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