Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) endgültig abgewiesen. Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen, einer Tochter des Otto-Konzerns, vorgeworfen, überhöhte Inkassogebühren zu verlangen.
Hintergrund des Verfahrens
Die EOS Investment GmbH kauft offene Forderungen auf und beauftragt für das Inkassoverfahren ihre Schwesterfirma, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Der vzbv sah in dieser internen Beauftragung eine künstliche Erhöhung der Inkassokosten und klagte dagegen.
2023 gab das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg der Klage noch statt und entschied, dass EOS diese Gebühren nicht von Verbraucher:innen verlangen dürfe. Doch der BGH kippte das Urteil nun und stellte klar, dass die Beauftragung eines konzerninternen Inkassounternehmens nicht per se rechtswidrig sei. Verbraucher:innen könnten sich daher nicht pauschal auf eine Unzulässigkeit der Gebühren berufen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Ob Verbraucher:innen die von EOS geforderten Inkassokosten zahlen müssen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Verbraucherzentralen bieten hierzu einen kostenlosen Inkasso-Check und individuelle Rechtsberatung an.