Rostock, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Rostock hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BODYTURN GmbH, mit Sitz in der Timmermannsstrat 4 B, 18055 Rostock, unter dem Aktenzeichen 60 IN 708/24 eine bedeutende Entscheidung getroffen.
Mit Beschluss vom heutigen Tag wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet.
Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Bernd Sebastian Parr vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching, mit Kanzleisitz in der Am Campus 1-11, 18182 Rostock, bestellt.
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Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage hat das Gericht umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) ergriffen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt.
- Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten und Forderungen verfügen – diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Schuldner der BODYTURN GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten.
- Er kann Sonderkonten für die Insolvenzmasse eröffnen und darüber verfügen.
- Die Geschäftsräume der Schuldnerin dürfen vom Insolvenzverwalter betreten und überprüft werden, zudem erhält er Einsicht in sämtliche geschäftlichen Unterlagen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Neben der Sicherung der Vermögenswerte hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren. Dabei wird insbesondere geprüft:
- Ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
- Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine Liquidation erforderlich wird.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgte – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.
Für die elektronische Einreichung gilt: Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter www.justiz.de verfügbar.
Weiterer Verfahrensverlauf
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Rostock eingesehen werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der BODYTURN GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung erfolgen muss.