Aurich, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Aurich hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Smart Park Solution GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Javenloch 2, 26434 Wangerland, unter dem Aktenzeichen 9 IN 187/24 eine Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse beschlossen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 206522 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die NORDSEEGEIST GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Hinrichs.
Gründe für die Abweisung
Das Gericht hat den Antrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit dieser Entscheidung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Folgen der Entscheidung
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass:
- Kein Insolvenzverwalter bestellt wird.
- Gläubiger keine Ansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können.
- Die Gesellschaft faktisch handlungsunfähig bleibt und ihre Löschung aus dem Handelsregister bevorstehen könnte.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich, einlegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung bzw. deren öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Aurich.
Für die elektronische Einreichung gelten spezielle Vorschriften, die auf den Seiten der Justiz abrufbar sind. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Weiterer Verfahrensverlauf
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aurich eingesehen werden.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse wurde die juristische und wirtschaftliche Situation der Smart Park Solution GmbH & Co. KG endgültig festgestellt. Die weiteren Schritte hängen davon ab, ob eine Beschwerde eingelegt wird oder ob eine Liquidation der Gesellschaft erfolgt.