Aktenzeichen: 340 IN 29/25 (361)
Amtsgericht Magdeburg, Beschluss vom 19.02.2025
Hintergrund:
Die Klinikum in den Pfeifferschen Stiftungen GmbH, ansässig in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, betreibt das Krankenhaus in Magdeburg-Cracau und verfolgt ausschließlich kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Gesellschaftszweck:
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
- Unterstützung kirchlicher und diakonischer Zwecke
- Förderung von Jugendhilfe, Bildung und Forschung
- Altenhilfe und Wohlfahrtswesen
- Seelsorgerische Betreuung von Patienten und Mitarbeitern
Die Gesellschaft kooperiert eng mit anderen steuerbegünstigten Unternehmen der Pfeifferschen Stiftungen, darunter die Lungenklinik Lostau gGmbH und das Medizinische Versorgungszentrum der Pfeifferschen Stiftungen GmbH.
Gerichtliche Anordnung:
Das Amtsgericht Magdeburg hat bereits mit Beschluss vom 20.01.2025 eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet.
Mit dem Beschluss vom 19.02.2025 wurden ergänzende Maßnahmen gemäß §§ 270 ff., 270b Abs. 1, 274 Abs. 2 Satz 2, 270c InsO getroffen.
Neue Maßnahmen:
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Unterstützung durch den vorläufigen Sachwalter
- Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Unterstützung bei der insolvenzrechtlichen Buchführung
- Begleitung von Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten
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Fortführung der vorläufigen Eigenverwaltung
- Die Antragstellerin bleibt unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters handlungsfähig.
- Der Klinikbetrieb soll aufrechterhalten werden, um die Patientenversorgung zu sichern.
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Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen
- Enge Abstimmung mit anderen Einrichtungen der Pfeifferschen Stiftungen, um Synergien zu nutzen.
- Sicherstellung administrativer und medizin-technischer Dienstleistungen.
Bedeutung der Entscheidung:
- Die Maßnahmen ermöglichen eine geordnete Fortführung des Krankenhausbetriebs während des Insolvenzverfahrens.
- Mitarbeitergehälter sind über die Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert.
- Die medizinische Versorgung bleibt gewährleistet.
- Der Klinikverbund kann Strukturmaßnahmen vorbereiten, um eine nachhaltige Lösung zu finden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.