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Insolvenzverfahren der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 28/25 (361)
Amtsgericht Magdeburg, Beschluss vom 19.02.2025

Hintergrund:

Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg verfolgt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).

Gesellschaftszweck:

  • Alten- und Behindertenhilfe
  • Öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege
  • Bildung, Erziehung, Wissenschaft und Forschung
  • Jugendhilfe, Altenhilfe, Wohlfahrtswesen, Religion
  • Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO)
  • Förderung kirchlicher und diakonischer Zwecke

Die DPS GmbH arbeitet eng mit den Pfeifferschen Stiftungen und deren Tochtergesellschaften zusammen. Sie erbringt Dienstleistungen für die Unternehmensgruppe, u. a.:

  • Küche und Cafeteria
  • Hol- und Bringedienste
  • Pforte und Telefondienste
  • Reinigung, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Garten- und Landschaftspflege

Gerichtliche Anordnung:

Das Amtsgericht Magdeburg hat am 20.01.2025 die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet.

Mit dem Beschluss vom 19.02.2025 wurden zusätzliche Maßnahmen gemäß §§ 270 ff., 270b Abs. 1, 274 Abs. 2 Satz 2, 270c InsO ergriffen.

Neue Maßnahmen:

  1. Unterstützung durch den vorläufigen Sachwalter:

    • Insolvenzgeldvorfinanzierung zur Sicherung der Löhne
    • Unterstützung bei der insolvenzrechtlichen Buchführung
    • Begleitung von Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten
  2. Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung:

    • Die Antragstellerin bleibt unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiterhin handlungsfähig.
    • Dienstleistungen für die Unternehmensgruppe Pfeiffersche Stiftungen werden fortgeführt.
  3. Kooperationen und betriebliche Abläufe sichern:

    • Sicherstellung der betrieblichen Infrastruktur für die angeschlossenen Einrichtungen.
    • Enge Zusammenarbeit mit den verbundenen Unternehmen der Pfeifferschen Stiftungen.

Bedeutung der Entscheidung:

  • Geordnete Fortführung der Dienstleistungen innerhalb der Pfeifferschen Stiftungen.
  • Mitarbeitergehälter sind durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert.
  • Keine unmittelbare Unterbrechung der betrieblichen Abläufe.
  • Strukturmaßnahmen zur Sanierung werden vorbereitet.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.

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