Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)
930 VRs 851 Js 2955/22
Vollstreckungsverfahren gegen Ketelsen, Marcus, geb. am 19.08.
In dem Strafverfahren Az. 851 Js 2955/22 hat das Amtsgericht Sondershausen mit Beschluss vom 17.06.2024 gegen d. oben genannten Verurteilten gem. § 73c StGB die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 32.630,00 EUR rechtskräftig angeordnet, weil aus begangenen Straftaten in rechtswidriger Weise ein finanzieller Vorteil erlangt wurde. Die Einziehung dieses Geldbetrages soll dazu dienen, den finanziellen Schaden der Geschädigten auszugleichen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
An einem nicht mehr näher feststellbaren Tag vor dem 11.09.2021 stellte der Verurteilte sein bei der Deutschen Bank, Postbank, geführtes Girokonto mit der IBAN DE02 1001 0010 0610 8741 14 unbekannter Täterschaft als Ziel- und Durchleitungskonto für Überweisungseingänge zur Verfügung, die von einer unbekannten Täterschaft durch Betrugstaten zum Nachteile einer Vielzahl an Geschädigten veranlasst wurden, und leitete die auf dem Konto eingegangenen Gelder auf jeweilige Weisung der unbekannten – vermutlich in Afrika domizilierenden – Täterschaft über Geldtransfersysteme wie Worldremit und Taptap Send weiter. Dabei nahm der Verurteilte unter anderem auch Überweisungseingänge von dem Geschädigten Hans Drachau, Krodotal 1, Bad Harzburg, an, dem von der unbekannten Täterschaft eine angebliche von Heiratswillen getragene Beziehung zu Amerikanerinnen vorgetäuscht worden war, die angeblich Geld für den Überflug etc. benötigten.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Schadensersatz aus der Wertersatzeinziehung zu erlangen, indem Sie Ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anmelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 851 Js 2955/22 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/themen/informationen-fuer-geschaedigte
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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