Das Amtsgericht Neumünster hat am 14. Februar 2025 um 12:00 Uhr unter dem Aktenzeichen 91 IN 22/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gastro-Seller GmbH angeordnet. Diese Maßnahme dient der Sicherung des Unternehmensvermögens und der Verhinderung nachteiliger Veränderungen, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die Gastro-Seller GmbH, mit Sitz in der Gadelander Straße 172, 24539 Neumünster, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 16104 KI eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Florian Voß vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Kind aus Hamburg bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem übernimmt dieser die Kontrolle über Bankguthaben und Außenstände des Unternehmens und ist ermächtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zusätzlich wurde verfügt, dass:
- Zwangsvollstreckungen untersagt werden, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst ausgesetzt.
- Schuldner der Gastro-Seller GmbH angewiesen sind, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft und feststellt, ob eine Sanierung möglich ist oder das Insolvenzverfahren in eine geordnete Abwicklung übergeht.
Für Gläubiger und Geschäftspartner hat diese Entscheidung erhebliche Bedeutung. Sie sollten sich zeitnah über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls Forderungen vorbereiten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder die Insolvenz endgültig eröffnet wird.