Das Amtsgericht Heilbronn hat am 14. Februar 2025 um 12:00 Uhr unter dem Aktenzeichen 20 IN 1288/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gashi – Akustik und Trockenbau GmbH angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen an deren Vermögen zu verhindern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die Gashi – Akustik und Trockenbau GmbH, mit Sitz in der Ilsfelder Straße 20, 74223 Flein, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 785599 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Elmir Gashi vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Willmann aus Heilbronn bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Verbot der Zwangsvollstreckung: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
- Sperre von Bankkonten: Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über Bankguthaben oder Außenstände verfügen; diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
- Einziehung offener Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und über ein Sonderkonto zu verwalten.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren in eine geordnete Abwicklung übergeht.
Diese Entscheidung ist für Gläubiger und Geschäftspartner von großer Bedeutung, da sie direkten Einfluss auf die weitere Abwicklung offener Forderungen hat. Betroffene sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls Ansprüche anmelden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens realisierbar ist oder die Insolvenz endgültig eröffnet wird.