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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Digital River GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Köln hat am 14. Februar 2025 um 11:24 Uhr unter dem Aktenzeichen 70c IN 14/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Digital River GmbH angeordnet. Diese Maßnahme dient dazu, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Die Digital River GmbH, mit Sitz in der Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56188 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Keith Alan Bush vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth aus Köln bestellt. Von nun an sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Digital River GmbH angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten, der zudem Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einziehen darf.

Mit dieser Anordnung beginnt eine entscheidende Phase im Insolvenzverfahren. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren in eine geordneten Abwicklung übergeht. Geschäftspartner und Gläubiger sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls ihre Forderungen vorbereiten.

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