Eine Klage gegen die Musikgrößen Sean „Diddy“ Combs und Jay-Z, in der ihnen die Vergewaltigung einer 13-Jährigen im Jahr 2000 vorgeworfen wurde, wurde am Freitag offiziell abgewiesen.
Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, zog die anonyme Klägerin „Jane Doe“ ihre Klage freiwillig zurück. Der Rückzug erfolgte „mit Präjudiz“, was bedeutet, dass die Klage in dieser Form nicht erneut eingereicht werden kann.
Der prominente Anwalt Tony Buzbee, der die Klägerin vertrat und gleichzeitig Dutzende weiterer Mandanten in Missbrauchsklagen gegen Combs juristisch begleitet, reichte die entsprechende Mitteilung beim Gericht ein.
Jay-Z spricht von einem „Sieg“
Jay-Z, mit bürgerlichem Namen Shawn Carter, reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidung und veröffentlichte über sein Unternehmen Roc Nation ein Statement:
„Die haltlosen, fiktiven und abscheulichen Anschuldigungen wurden abgewiesen. Diese Zivilklage hatte keinerlei Substanz und führte nirgendwohin“, so der Rapper.
Er betonte weiter, dass die Anschuldigungen nicht nur ihn, sondern auch seine Familie schwer belastet hätten. „Das Trauma, das meine Frau, meine Kinder und meine Liebsten durchlebt haben, kann nicht einfach mit einer Gerichtsentscheidung ausgelöscht werden“, schrieb der Musiker, der mit Sängerin Beyoncé verheiratet ist.
Jay-Zs Anwalt Alex Spiro erklärte, die Klage hätte nie eingereicht werden dürfen. „Jay hat sich gegen schreckliche und falsche Anschuldigungen gestellt. Er hat sich gewehrt, nicht gezahlt und seinen Namen reingewaschen.“
Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Klägerin
Die Klägerin hatte ihre ursprüngliche Klage im Oktober 2024 gegen Combs eingereicht und Jay-Zs Namen erst im Dezember ergänzt. Sie behauptete, beide Musiker hätten sie nach einer MTV Video Music Awards Afterparty im Jahr 2000 sexuell missbraucht.
Jay-Z bestritt die Vorwürfe von Anfang an vehement und erklärte, dass sein Anwaltsteam erpresst worden sei, um eine außergerichtliche Einigung zu erzwingen. Stattdessen entschied sich Jay-Z, die Anschuldigungen öffentlich zu widerlegen.
Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Klägerin kamen auf, nachdem sie in einem Interview einräumte, dass „nicht alle Fakten klar“ seien. „Ich habe Fehler gemacht. Möglicherweise habe ich eine Verwechslung begangen“, erklärte sie damals.
Bereits im Januar hatte Jay-Z offiziell beim Gericht die Abweisung der Klage beantragt – mit Erfolg. Die zuständige Richterin Analisa Torres entsprach seinem Antrag und wies die Klage ab.
Diddy weiter im Fokus der Justiz
Während Jay-Z nun juristisch entlastet ist, sieht sich Sean „Diddy“ Combs weiterhin zahlreichen zivilrechtlichen Verfahren gegenüber.
Seine Anwälte begrüßten die Entscheidung des Gerichts und bezeichneten sie als „den ersten von vielen Fällen“, die in sich zusammenfallen würden. „Seit Monaten erleben wir eine Flut von anonymen Klagen, die eher für Schlagzeilen als für Rechtsgültigkeit sorgen“, hieß es in einer Mitteilung.
Allerdings hat Combs weitaus größere juristische Probleme als Jay-Z: Er sitzt seit September 2024 in Untersuchungshaft im Metropolitan Detention Center in Brooklyn. Die US-Behörden werfen ihm unter anderem organisierte Kriminalität und Menschenhandel vor.
Diddy wurde bereits dreimal eine Freilassung auf Kaution verweigert. Sein Prozessbeginn ist für den 5. Mai 2025 angesetzt.