Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat am 14. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen IN 30/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Feldkircher Geschäftsführung UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen.
Die Feldkircher Geschäftsführung UG, mit Sitz in der Altusrieder Straße 17 a, 87439 Kempten (Allgäu), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten unter HRB 16812 eingetragen und wurde durch die Gesellschafterin Natalie Yvonne Feldkircher vertreten.
Mit dieser Entscheidung bleibt das Insolvenzverfahren ungestartet, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie keine Möglichkeit haben, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Stattdessen bleibt nur der individuelle Rechtsweg zur Durchsetzung von Ansprüchen, was in der Praxis oft schwierig ist, da keine Insolvenzmasse zur Verfügung steht.
Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren ohne weitere insolvenzrechtliche Maßnahmen. Die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft ist damit ungewiss. Betroffene Gläubiger sollten prüfen, ob noch weitere rechtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung möglich sind.