Das Amtsgericht Paderborn hat am 12. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen 2 IN 37/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Design Plan Bau GmbH abgewiesen. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, sodass eine reguläre Insolvenzabwicklung nicht möglich ist.
Die Design Plan Bau GmbH, mit Sitz am Rathausplatz 13, 33098 Paderborn, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10762 eingetragen und wurde durch ihren Liquidator Erhan Arslan vertreten.
Mit der Abweisung des Antrags entfällt die Möglichkeit einer geregelten Insolvenzabwicklung. Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine Insolvenzquote ausgeschüttet wird und sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Verfahrens anmelden können. Stattdessen bleibt nur der individuelle Rechtsweg, um noch offene Ansprüche durchzusetzen – was in vielen Fällen erschwert wird, da keine verwaltete Insolvenzmasse mehr zur Verfügung steht.
Mit diesem Beschluss endet das Verfahren ohne weitere insolvenzrechtliche Maßnahmen. Die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens bleibt damit ungewiss. Gläubiger und Geschäftspartner sollten prüfen, ob weitere rechtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Forderungen möglich sind.