Ravensburg, 13. Februar 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Seelenwald Sägewerk u. Holzhandel GmbH (Aktenzeichen 105 IN 79/25) hat das Amtsgericht Ravensburg eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Anordnung der vorläufigen Maßnahmen
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Untersagung von Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über Vermögenswerte sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Verbot der Schuldnerin, über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Betriebswirt Dietmar Rock (Bodmanstraße 7, 87435 Kempten) bestellt.
Er ist beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und festzustellen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Zudem ist er berechtigt, Bankguthaben einzuziehen und Sonderkonten für die Insolvenzmasse zu führen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg (Herrenstraße 40-44, 88212 Ravensburg) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Weitere Details zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht sind unter www.ejustice-bw.de abrufbar.
Hinweis zur Veröffentlichung
Die Anordnung bleibt in einem elektronischen Informationssystem gespeichert. Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.
Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht – 13.02.2025