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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die NETFOX AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Potsdam hat am 14. Februar 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NETFOX AG mit Sitz in Kleinmachnow angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die künftige Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen.

Die NETFOX AG, ansässig am Albert-Einstein-Ring 22, wird im Verfahren von Rechtsanwältin Ulrike Sythes aus Potsdam vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till aus Berlin bestellt.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Zudem wurden die Schuldner der NETFOX AG angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Gläubigern ist es untersagt, bewegliche Absonderungsgegenstände in Besitz zu nehmen oder an sie abgetretene Forderungen gegen Dritte einzuziehen. Bereits laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen – wurden vorerst ausgesetzt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat darüber hinaus weitreichende Befugnisse erhalten. Er ist berechtigt, Geschäftsräume und Unterlagen der NETFOX AG zu prüfen, offene Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen. Zudem wurde er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.

In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob eine Sanierung möglich ist. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich zeitnah über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls Forderungen anmelden.

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