Das Amtsgericht Göppingen hat am 14. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen 3 IN 50/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Einrichtungshaus Grimm GmbH & Co. KG angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die Einrichtungshaus Grimm GmbH & Co. KG mit Sitz in der Mittleren-Karlstraße 93-97 in Göppingen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRA 530066 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Grimm Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten. Deren Geschäftsführer ist Lars von Wichert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Winterhoff aus Ulm bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, offene Forderungen zu sichern und sicherzustellen, dass keine unrechtmäßigen Verfügungen über das Vermögen erfolgen. Ab sofort sind alle Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Darüber hinaus wurde die Schuldnerin angewiesen, keine Verfügungen über ihre Bankkonten und Außenstände vorzunehmen – diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Zusätzlich erhält der vorläufige Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse, unter anderem zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld, zur Sicherstellung der Betriebsfortführung und zur Begutachtung des Unternehmensvermögens. Zudem wird ihm das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
Mit dieser Anordnung beginnt eine entscheidende Phase im Insolvenzverfahren. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob das Verfahren in eine endgültige Abwicklung übergeht. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls Ansprüche anmelden.