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Insolvenzantrag der pamindo products GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bingen am Rhein, 12. Februar 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der pamindo products GmbH (Aktenzeichen 4 IN 48/24) hat das Amtsgericht Bingen am Rhein den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen

Die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung vom 18. September 2024 wurden mit der Abweisung des Antrags am 12. Februar 2025 aufgehoben.

Hintergrund

Die Antragstellerin, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Sebastian Branam und Patrick Henn, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweise zum Datenschutz

Die Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO sowie weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist auf der Website des Gerichts unter www.agbi.justiz.rlp.de verfügbar. Eine Papierfassung kann auf Wunsch zugesandt werden.

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