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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ambitious People Deutschland GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Düsseldorf, 13. Februar 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambitious People Deutschland GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen 503 IN 32/25).

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens hat das Gericht am 13. Februar 2025 um 13:48 Uhr Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO getroffen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin bestellt, der nun die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und sichern soll.

Wichtige Maßnahmen des Gerichts

  • Verfügungsbeschränkung: Die Geschäftsführung der Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft verfügen.
  • Einzugsrecht des Insolvenzverwalters: Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin dürfen nur noch vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und verwaltet werden.
  • Zahlungsverbote: Drittschuldner werden angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  • Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden – mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen – untersagt bzw. eingestellt.

Ausblick auf das Verfahren

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt zur Klärung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob genügend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und welche Möglichkeiten für eine Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens bestehen.

Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Ansprüche vorerst nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können. Weitere Entscheidungen des Gerichts bleiben abzuwarten.

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