München, 12. Februar 2025 – Das Amtsgericht München hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PBM Pund Bau Münster GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 1542 IN 11245/24) mangels Masse abgewiesen.
Begründung der Entscheidung
Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Insolvenzantrag gestellt wurde, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin jedoch nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Nach § 26 Abs. 1 InsO kann ein Insolvenzverfahren nur eröffnet werden, wenn ausreichend Masse vorhanden ist, um zumindest die Verfahrenskosten zu tragen.
Folgen der Entscheidung
- Keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt.
- Kostenregelung: Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Auswirkungen auf Gläubiger: Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Gläubiger müssen alternative rechtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche in Erwägung ziehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden.
- Beschwerdegericht: Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München
- Fristbeginn: Mit Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de
- Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Bedeutung für Geschäftspartner und Gläubiger
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die PBM Pund Bau Münster GmbH & Co. KG formal bestehen, jedoch ohne Möglichkeit einer geordneten Insolvenzabwicklung. Gläubiger sind nun auf andere rechtliche Maßnahmen angewiesen, um offene Forderungen einzufordern.