Dortmund, 12. Februar 2025 – Das Amtsgericht Dortmund hat den Antrag der Haselhoff Maler- und Lackierergesellschaft mbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt (Aktenzeichen 253 IN 1036/24).
Begründung der Entscheidung
Die Schuldnerin hatte am 29. August 2024 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, welcher am 2. September 2024 beim Gericht eingegangen ist. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Gemäß § 26 Abs. 1 InsO kann ein Insolvenzverfahren nur eröffnet werden, wenn genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten zu tragen. Da dies nicht der Fall ist, wurde der Antrag abgewiesen.
Folgen der Entscheidung
- Keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt.
- Kostenregelung: Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Auswirkungen für Gläubiger: Forderungen können nicht über das Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Gläubiger müssen nun andere rechtliche Wege zur Durchsetzung ihrer Ansprüche prüfen.
Bedeutung für Geschäftspartner und Gläubiger
Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags bleibt die Haselhoff Maler- und Lackiererges. mbH & Co. KG formal bestehen, jedoch ohne Aussicht auf eine geordnete Insolvenzabwicklung. Gläubiger müssen alternative rechtliche Maßnahmen erwägen, um offene Forderungen einzutreiben.