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Vorläufige Insolvenzverwaltung für movacom GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am zehnten Februar zweitausendfünfundzwanzig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der movacom GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Heinrich-Heine-Allee siebzehn, wird von Geschäftsführer Philipp Polschikov vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 99852 eingetragen.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul aus Düsseldorf bestellt. Geschäftliche Verfügungen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung möglich.

Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Zahlungsverbot für Schuldner des Unternehmens: Geschäftspartner und Kunden dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die movacom GmbH leisten, sondern müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden.
  • Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, bestehende Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  • Vermögensschutz: Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass bestehende Forderungen im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden müssen. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über den weiteren Verlauf informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 505 IN 241/24 geführt. Betroffene können dort Einsicht in die gerichtlichen Unterlagen nehmen oder sich über die weiteren Schritte informieren.

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