Aalen/Oberkochen, 11. Februar 2025 – Ein bedeutendes Unternehmen aus der Finanz- und Vermögensverwaltungsbranche gerät in wirtschaftliche Schieflage: Das Amtsgericht Aalen hat heute um 14:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Zlibo Asset Management GmbH angeordnet. Diese Maßnahme soll verhindern, dass sich die finanzielle Situation der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren weiter verschlechtert.
Einschränkung der Verfügungsmacht und Schutz des Unternehmensvermögens
Um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, hat das Gericht Herrn Harald Ott, einen erfahrenen Betriebswirt aus Ulm, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind sämtliche finanziellen Transaktionen der Zlibo Asset Management GmbH nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Das betrifft insbesondere Bankkonten, Forderungen und sonstige Vermögenswerte des Unternehmens.
Zusätzlich wurde den Gläubigern der Schuldnerin untersagt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen durchzuführen – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Eine weitere einschneidende Maßnahme betrifft die Geschäftspartner der Schuldnerin: Drittschuldner, die noch offene Beträge an die Zlibo Asset Management GmbH zu zahlen hätten, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen gehen alle eingehenden Gelder an den vorläufigen Insolvenzverwalter, der sie treuhänderisch verwaltet.
Ermittlungen zur finanziellen Lage eingeleitet
Neben der Überwachung der Geschäftsaktivitäten hat der vorläufige Insolvenzverwalter den Auftrag, die wirtschaftliche Gesamtsituation der Schuldnerin zu analysieren. Dabei wird geprüft, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Zur Durchführung seiner Aufgaben ist Herr Ott befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und sämtliche betriebliche Unterlagen zu sichten. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm uneingeschränkt Einblick in Bücher, Verträge und Geschäftspapiere zu gewähren und ihn bei der Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu unterstützen.
Rechtsbehelfe und weitere Schritte
Gegen die gerichtliche Entscheidung können die betroffenen Parteien binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Aalen einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus – Rechtsbehelfe müssen schriftlich oder als qualifiziert elektronisches Dokument eingereicht werden.
Blick in die Zukunft
Ob die Zlibo Asset Management GmbH noch eine Möglichkeit zur Sanierung hat oder ob eine geordnete Abwicklung droht, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Bis dahin steht das Unternehmen unter strenger Aufsicht, um eine möglichst faire Verteilung der Insolvenzmasse sicherzustellen. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Beschäftigte bleibt die Lage damit weiter ungewiss.
Aktenzeichen 4 IN 396/24