Goslar, 31. Januar 2025 – Die Mila Carconcept GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in der Dörntener Straße 20, 38644 Goslar, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Goslar hat am 31. Januar 2025 um 10:10 Uhr entsprechende Maßnahmen angeordnet, um das Unternehmensvermögen zu sichern.
Die Gesellschaft ist unter HRB 205727 im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen und wird von Geschäftsführer Ladislaus Mikos (In den Schlagackern 42, 38644 Goslar) vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Neugebauer (Thiestraße 1, 38226 Salzgitter) bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Rechtliche Folgen und Maßnahmen
🔹 Beschränkte Verfügungsbefugnis – Die Mila Carconcept GmbH kann nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Finanzielle Transaktionen und unternehmerische Entscheidungen unterliegen der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
🔹 Anweisung an Drittschuldner – Geschäftspartner und Schuldner der Mila Carconcept GmbH sind verpflichtet, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnung des Gerichts zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
🔹 Mögliche Anfechtung des Beschlusses – Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Goslar einlegen. Gläubiger haben ebenfalls das Recht, Beschwerde einzureichen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine kritische Phase für die Mila Carconcept GmbH. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert wird. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Rettung des Unternehmens möglich ist oder das Insolvenzverfahren zur Abwicklung führt.