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Ist die BaFin für die Überwachung der Genossenschaften zuständig? und wenn ja, unter welchen Bedngungen überhaupt

geralt (CC0), Pixabay

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist grundsätzlich nicht für die allgemeine Überwachung von Genossenschaften zuständig. Die Aufsicht über Genossenschaften erfolgt in erster Linie durch die Prüfungsverbände, denen jede Genossenschaft nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) angehören muss.

Wann ist die BaFin für Genossenschaften zuständig?

Die BaFin wird nur dann für eine Genossenschaft zuständig, wenn diese bank- oder finanzähnliche Geschäfte betreibt, insbesondere wenn sie unter das Kreditwesengesetz (KWG) fällt. Das ist vor allem in folgenden Fällen der Fall:

  1. Kreditgenossenschaften & Banken (z. B. Volks- und Raiffeisenbanken)
    • Betreibt eine Genossenschaft Bankgeschäfte (z. B. Einlagen entgegennehmen oder Kredite vergeben), benötigt sie eine Banklizenz nach § 32 KWG und unterliegt der BaFin-Aufsicht.
  2. Genossenschaften mit Einlagengeschäft
    • Nimmt eine Genossenschaft Gelder von Mitgliedern oder Dritten an und verzinst sie, kann sie als Einlageninstitut gelten und benötigt ebenfalls eine BaFin-Lizenz nach KWG.
  3. Genossenschaften mit Finanzdienstleistungen
    • Erbringt eine Genossenschaft Finanzdienstleistungen, wie z. B. Vermögensverwaltung oder Zahlungsdienste, kann sie der Aufsicht der BaFin nach KWG oder Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) unterliegen.
  4. Versicherungsgenossenschaften
    • Bietet eine Genossenschaft Versicherungen an (z. B. als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), unterliegt sie der BaFin-Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Wann ist die BaFin nicht zuständig?

  • Wohnungsgenossenschaften (außer sie betreiben Bankgeschäfte).
  • Energiegenossenschaften, die Strom- oder Wärmeerzeugung betreiben.
  • Einkaufs- oder Absatzgenossenschaften (z. B. landwirtschaftliche Genossenschaften, Handwerksgenossenschaften).
  • Genossenschaften mit rein wirtschaftlichem Zweck, solange sie keine Bank- oder Finanzgeschäfte betreiben.

Fazit

Die normale Überwachung von Genossenschaften erfolgt durch die Prüfungsverbände, die regelmäßig wirtschaftliche Prüfungen durchführen. Die BaFin greift nur ein, wenn eine Genossenschaft Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet und somit unter das KWG fällt.

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